Auch Ablesen einer gespeicherten Nummer während der Fahrt vom Handy-Display ist verboten
Der 2.Senat des Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 12.07.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 Ss OWi 402/06) entschieden, dass eine verbotene Benutzung des Mobiltelefons bereits dann vorliege, wenn der Fahrer während der Fahrt das Mobiltelefon in die Hand nimmt, um eine gespeicherte Nummer von dem Display abzulesen.
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Veröffentlicht am: 25. September, 2006 von RA Michael W. Felser
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