BAG: Skifahren ist bei angeblicher Gehirnhautentzündig genesungswidrig
Ein Arbeitnehmer, der wegen einer Hirnhautentzündung (Meningoenzephalitis) arbeitsunfähig erkrankt ist, kann nicht gleichzeitig in Skiurlaub fahren (so das Bundesarbeitsgericht vom 2. März 2006 – 2 AZR 53/05 – das Urteil liegt jetzt im Volltext vor). Ein solches Verhalten ist genesungswidrig und berechtigt den Arbeitgeber zur ausserordentlichen, d.h.fristlosen Kündigung. Pikanterweise war der gekündigte Mitarbeiter als ärztlicher …
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Veröffentlicht am: 24. September, 2006 von RA Felser
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