TV-L: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Länder
Hurra, der TV-L ist da? Na ja. Er liegt im Trend, der Kompromiss, den Arbeitgeber und Gewerkschaften für die Länder nach langem Ringen doch noch gefunden haben. In Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte hängen die Trauben höher als sonst. Der einheitliche Tarifvertrag im öffentlichen Dienst, der Bundesangestelltentarifvertrag (kurz BAT genannt) drohte allerdings durch kleinstaatliche Rechthaberei in …
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Veröffentlicht am: 11. September, 2006 von RA Felser
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