Arschloch ja, Stasi nein … Beleidigung des Chefs kann zur Kündigung führen

Die mehrmalige Erklärung eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, er sei „als Chef ein Ass, aber als Mensch ein Arschloch“, kommt als Grund für eine fristlose Kündigung in Betracht, so das Landesarbeitsgericht Köln aufgrund einer mittels Auslotung der Grauzone zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung im Arbeitsverhältnis gefundenen Entscheidung (LAG Köln, Urteil vom 18.04.2006, 9 Sa 1623/05). Grobe …

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Veröffentlicht am: 23. August, 2006 von RA Felser
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Hessisches LAG: Überstunden müssen dem Arbeitnehmer rechtzeitig angekündigt werden

Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 13.01.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 3 Sa 2222/04) entschieden. Der Arbeitgeber hatte einer Arbeitnehmerin erst wenige Stunden vorher mitgeteilt, dass sie Überstunden leisten müsse. Die Arbeitnehmerin verweigerte dies unter Hinweis auf ihr kleines Kind, das sie zu Hause zu versorgen hatte. Daraufhin hat der Arbeitgeber gegenüber der Arbeitnehmerin …

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Veröffentlicht am: 23. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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Keine Taschenkontrolle ohne Betriebsrat: Kündigung unwirksam

Die Ergebnisse von Taschenkontrollen sind bei Nichtbeachtung der Abläufe gemäß einer Betriebsvereinbarung zu Personalkontrollen nicht verwertbar, so das Landesarbeitsgericht Hamm in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (Urteil vom 28.07.2006 – Aktenzeichen 3 Sa 1376/05). In einer Verkaufsstelle wurden zwei Mitarbeiterinnen einer Kontrolle unterzogen. In einer Jacke der Klägerin, die sich in einem Spind befand, wurde ein …

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Veröffentlicht am: 22. August, 2006 von RA Felser
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LAG Köln: Kündigungsfristen des § 622 BGB gelten auch für sog. arbeitnehmerähnliche Personen

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 29.05.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 14 (5) Sa 1343/05) entschieden, dass sich auch eine arbeitnehmerähnliche Person bei einer Kündigung durch den Auftraggeber nach langjähriger Beschäftigung auf die verlängerte Kündigungsfrist des § 622 BGB berufen kann. Der Kläger war als Frachtführer mehr als 15 Jahre zunächst für die Rechtsvorgängerin und …

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Veröffentlicht am: 22. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Anordnung stationärer ärztlicher Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit kann für den Beamten dazu führen, daß er vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. Dienstunfähigkeit liegt nach § 42 I BBG vor, wenn der Beamte aufgrund seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Der Dienstherr muß in diesem Zusammenhang also eine Prognose treffen, die nicht leicht anzustellen …

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Veröffentlicht am: 22. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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