LG Düsseldorf bestätigt Unwirksamkeit von Verfallklauseln in AGB´s von Prepaid-Handyverträgen
Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf gab mit Urteil vom 23.08.2006- Aktenzeichen 12 O 458/05 – der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen statt und entschied, dass zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters Vodafone ungültig seien. Dabei handelt es sich zum einen um die Klausel, nach welcher nach Ablauf einer gewissen Frist die vom …
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Veröffentlicht am: 24. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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