Abfindung aus Kündigungsrechtsstreit schmälert Anspruch auf Prozeßkostenhilfe!
Die Gewährung von Prozeßkostenhilfe – also der staatlichen Finanzierung der eigenen Rechtsverfolgung – hängt nicht nur davon ab, daß das für das Erreichen des z.B. mit einer Klage verfolgte Ziels jedenfalls Erfolgsaussichten bestehen. PKH wird darüber hinaus nur gewährt, wenn der Antragsteller bedürftig ist. Hierbei werden seine aktuelle Einkommenssituation, seine Vermögenssituation, Unterhaltsverpflichtug u.ä. berücksichtigt. Nach …
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Veröffentlicht am: 7. Juni, 2006 von RA Michael W. Felser
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