Bußgeldverfahren: Verjährungsunterbrechung ohne schriftliche Dokumentation des Betroffenenwechsels?
Das OLG Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 16.11.2005, dem Bundesgerichtshof die Frage vorgelegt, ob im elektronischen (Verkehrs-) Bußgeldverfahren die Versendung des Anhörungsbogens an einen anderen, als den Halter, bzw. ursprünglichen Betroffenen auch zur Verjährungsunterbrechung führt, wenn die Anordnung des „Betroffenenwechsels“ nicht schriftlich durch Handzeichen, Paraphe o. ä. dokumentiert sei. Da das Gericht von der …
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Veröffentlicht am: 17. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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