„Wuppertaler Korruptionsskandal“ – teilweise Aufhebung der Verurteilungen
Das Landgericht Wuppertal hatte einen Stadtrat wegen Bestechlichkeit und wegen Vorteilsannahme aufgrund Zuwendungen eines Wuppertaler Bauunternehmers zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten – welche zur Bewährung ausgesetzt worden war – verurteilt. Der Bauunternehmer war wegen Bestechung und Vorteilsgewährung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt …
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Veröffentlicht am: 13. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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