Arzthaftung: Fehlen des sterilen Kittels führt nicht gleich zur Haftung
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt mit seiner Entscheidung vom 11.10.2004 – 3 U 93/04 – die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Siegen, welches die Klage eines Patienten gegen den ambulant operierenden beklagten Arzt auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld zurückwies. Der unter einer besonderen Infektionsangst leidende Kläger stützte sein Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldbegehren unter anderem darauf, dass der …
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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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