Das TzBfG erneut auf dem Prüfstand des Europarechts
Zentrale Vorschrift im Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) im Hinblick auf die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist der § 14 TzBfG, der in Absatz 1 die – auch wiederholte – Befristung aufgrund besonderen Sachgrundes regelt und in Absatz 2 die Befristung auch ohne Sachgrund, dann aber nur für die Höchstdauer von zwei Jahren vorsieht. Absatz 3 der Vorschrift sieht …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 9. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




