Ein Mieter muss bei Einhaltung der Grenzwerte eine Mobilfunkantenne auf dem Dach dulden

Das geht aus einem jetzt veröffentlicheten Urteil des Bundesgerichtshofs (gerichtliches Aktenzeichen: VIII ZR 74/05) hervor. Der beklagte Vermieter gestattete einem Mobilfunkunternehmen, im Speicher und auf dem Dach seines Mietshauses eine Mobilfunksendeanlage einzurichten. Die Kläger, die als Mieter in dem Mietshaus des beklagten Vermieters eine Dachgeschosswohnung bewohnen, begehrten die Unterlassung der Einrichtung und des Betriebes der …

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Veröffentlicht am: 5. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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Ein Tarifvertrag ist regelmäßig nur als Ganzes kündbar

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 03.05.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 4 AZR 795/05) entschieden, dass eine Teilkündigung eines Firmentarifvertrages unzulässig ist. Der beklagte Arbeitgeber hatte im Jahre 1997 mit der IG Medien einen Firmentarifvertrag abgeschlossen. Nach der in § 1 des Tarifvertrages enthaltenen Verweisung finden in dem Betrieb des beklagten Arbeitgebers insgesamt 16 verschiedene Tarifverträge …

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Veröffentlicht am: 4. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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Welt am Sonntag beleuchtet Konsequenzen aus Urteil des BAG zu Ausbildungskostenklauseln

In der Ausgabe vom 30.4.2006 berichtet die WAMS ausführlich über das BAG-Urteil und lotet die Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus. Michael W. Felser Rechtsanwalt Rechtsanwälte Felser Arbeitsvertrag.de

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Veröffentlicht am: 3. Mai, 2006 von RA Felser
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Capital berichtet über Ausbildungskostenurteil des BAG

Die Verbraucher- und Anlegerzeitschrift „CAPITAL“ berichtet in ihrer neuesten Ausgabe über das Urteil des BAG zu arbeitsvertraglichen Klauseln bezüglich Rückzahlung von Ausbildungskosten. Der Juracity-Blog berichtete hier darüber. Michael W. Felser Rechtsanwalt Rechtsanwälte Felser Arbeitsvertrag.de

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Veröffentlicht am: 3. Mai, 2006 von RA Felser
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Vertragsstrafenregelung im Profifußball

Neben den Hauptleistungspflichten bestehen im Arbeitsverhältnis zahlreiche Nebenpflichten. Auch der Verstoß gegen solche Nebenpflichten kann auf Seiten des Arbeitgebers Schäden verursachen:Die Telefonannahmemitarbeiterin erscheint zu spät zur Arbeit, weswegen ein entnervter Anrufer es bei der Konkurrenz versucht und einen lukrativen Auftrag dorthin vergibt… Vielfach stellt sich für den insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Arbeitgeber aber das Problem, …

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Veröffentlicht am: 3. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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