Ein Mieter muss bei Einhaltung der Grenzwerte eine Mobilfunkantenne auf dem Dach dulden
Das geht aus einem jetzt veröffentlicheten Urteil des Bundesgerichtshofs (gerichtliches Aktenzeichen: VIII ZR 74/05) hervor. Der beklagte Vermieter gestattete einem Mobilfunkunternehmen, im Speicher und auf dem Dach seines Mietshauses eine Mobilfunksendeanlage einzurichten. Die Kläger, die als Mieter in dem Mietshaus des beklagten Vermieters eine Dachgeschosswohnung bewohnen, begehrten die Unterlassung der Einrichtung und des Betriebes der …
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Veröffentlicht am: 5. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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