OLG Düsseldorf erklärt starre Fristenregelung für die Renovierung von gewerblichen Mieträumen für unzulässig
Der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 04.05.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: I-10 U 174/05) erstmals eine starre Fristenregelung, die den Mieter eines gewerblichen Mietraumes verpflichtet – unabhängig vom tatsächlichen Zustand des Mietraumes – in festgelegten Abständen Schönheitsreparaturen durchzuführen, als unwirksam angesehen. Eine solche vertragliche Regelung führe nach Ansicht des Senats zu einer …
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Veröffentlicht am: 12. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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