Unerbetene Telefonwerbung bei Nichtkunden untersagt
Das Landgericht Bad Kreuznach hat in seinem Urteil vom 02.02.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 5 O 39/05) einem Weingut aus Rheinland-Pfalz untersagt, Telefonwerbung bei Personen durchzuführen, zu denen es keine Geschäftsbeziehungen besitzt. Geklagt hat im konkreten Fall die Verbraucherzentrale Hamburg, die schon im Jahre 2003 Kenntnis davon erlangte, dass das beklagte Weingut an Verbraucher durch unerwünschte Werbeanrufe …
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Veröffentlicht am: 19. April, 2006 von RA Michael W. Felser
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