Änderungen im Urheberrecht (sog. “Zweiter Korb”) beschlossen
Die Bundesregierung hat Ende der letzten Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. Diese geplante Novelle des Urheberrechts nennt man den sog. „Zweiten Korb“. Bereits im September 2003 wurden mit dem sog. „Ersten Korb“ (erste Novelle des Urheberrechts) zwingende Vorgaben der EG-Richtlinie 2001/29 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt. Diese erste …
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Veröffentlicht am: 27. März, 2006 von RA Michael W. Felser
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