Telefoninterviewer sind auch als “freie Mitarbeiter” scheinselbstständig
so das Landessozialgericht NRW (LSG NW Urteil vom 02.02.2006 – L 16 KR 253/94) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil. Wie so so oft hatte der Auftraggeber – pardon: Arbeitgeber nicht den Hauch einer Chance. Zwar hatte sich das Marktforschungsunternehmen so weitgehend wie möglich vertraglich abgesichert, aber die Einzelfallprüfung des Gerichts ergab, dass die Mehrheit der …
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Veröffentlicht am: 28. März, 2006 von RA Felser
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