Trotz Behandlungsfehler kein Schadensersatz und Schmerzensgeld
So entschied das Landgericht Osnabrück mit einem am 19.10.2006 veröffentlichten Urteil vom 29.03.2006 – Aktenzeichen 2 O 518/05 – und wies die Klage einer Patientin gegen den behandelnden Allgemeinmediziner auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld ab. Dabei trug die klagende Patientin vor, dass ihr aufgrund eines Behandlungsfehlers des beklagten Arztes zwei Zehen amputiert werden mussten.
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Veröffentlicht am: 23. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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