Negative Ebay-Bewertung begründet keine einstweilige Verfügung
So entschied das Landgericht Bad Kreuznach mit dem am 11.10.2006 veröffentlichten Beschluss – Aktenzeichen 2 O 290/06 – und wies den Antrag des Internethändlers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück, mit welchem dieser erreichen wollte, dass dem Antragsgegner die Behauptung untersagt werde, dass es sich bei der erworbenen Ware um unechte Ware handele.
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Veröffentlicht am: 13. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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