Hundesunterhalt – Unterhaltsvereinbarung für gemeinsamen Hund ist bindend
und kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, so das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 12.05.2006 – Aktenzeichen 2 UF 87/05). Verpflichtet sich der Ehepartner im Rahmen der Scheidung, für den bei dem anderen Ehepartner verbleibenden gemeinsamen Hund monatlich einen Pauschalbetrag von 100,00 Euro bis zum Tod des Hundes zu zahlen, kann diese Vereinbarung über …
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Veröffentlicht am: 23. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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