Unkündbar – Arbeitgeber muss konzernweite Weiterbeschäftigung prüfen
Das Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 03.05.2006, 9 Sa 1270/05) entschied, dass vor der außerordentlichen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitsnehmers eine konzernbezogene Prüfung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu erfolgen hat. Eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist kommt danach – im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass sogar zuvor betriebliche Umorganisationen für erforderlich hält – nur in extremen Ausnahmefällen …
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Veröffentlicht am: 25. August, 2006 von RA Felser
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