BAG: Personalrat muss Versetzung in Berliner Stellenpool zustimmen
Einer Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di (Landesbezirk Berlin/Brandenburg) ist zu entnehmen, dass das Bundesarbeitsgericht auch beim Berliner Stellenpool die Beachtung der Beteiligungsrechte des Personalrats vor einer Versetzung für erforderlich hält. In den beiden am 15. August 2006 entschiedenen Fällen (9 AZR 571/05 und 9 AZR 656/05) hatten die Personalräte
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Veröffentlicht am: 28. August, 2006 von RA Felser
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