Ordentliche Unkündbarkeit, personenbedingte Kündigung und Zwei-Wochen-Frist
Das LAG Berlin (Az.: 13 Sa 94/06) hat sich in einem Urteil mit Fragen ordentlicher Unkündbarkeit, der personenbedingten Kündigung wegen wechselnder Kurzerkrankungen und der Zwei-Wochen-Frist nach bei außerordentlichen Kündigungen (z.B. § 626 II BGB, § 54 II BAT) befaßt. Zum Sachverhalt: Eine ordentlich unkündbare Arbeitnehmerin fiel häufig wegen wechselnder Erkrankungen aus. Nach Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit …
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Veröffentlicht am: 9. Juni, 2006 von RA Michael W. Felser
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