OLG Düsseldorf: Verzinsung ab Unfalltag; § 849 BGB eine oft vergessene Vorschrift bei Totalschäden
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 23.04.2007; Az.: I-1 U 204/06) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob bei Totalschäden die Ersatzsumme ab dem Unfalltag zu verzinsen ist, soweit die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen.
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Veröffentlicht am: 30. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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