LAG Köln

Kündigungsschreiben im Postfach: besser einmal pro Woche leeren

Denn: ein Kündigungsschreiben geht bei Einlegung in das von einem Arbeitnehmer angemietete Postfach jedenfalls nach Ablauf der Leerungsfrist zu, die im Postfachvertrag üblicherweise festgelegt ist, so das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 04.12.2006 – 14 Sa 873/06). Die wegen einer verbotswidrigen Privatnutzung des Internets gekündigte schwerbehinderte Arbeitnehmerin

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Veröffentlicht am: 21. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Arbeitnehmerhaftung in der Bank: Haftung des Bankangestellten für Überweisungsauftrag

Telefonische Überweisungsaufträge sind nicht nur für die Bankkunden kritisch, sondern auch für die Bankangestellten. Schnell hat man am Telefon eine Zahl falsch verstanden oder – mit der einer Hand am Telefon, der anderen auf der Tastatur – falsch eingetippt. Das kann bedeuten, dass eine Überweisung fehlerhaft ausgeführt wird oder das falsche Wertpapier geordert wird oder …

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Veröffentlicht am: 16. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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LAG Köln: Benachteiligung kann sich aus einer Massierung von Massnahmen ergeben

Mancher Arbeitgeber legt, wenn er einen Arbeitnehmer mal auf dem Kieker hat, richtig los. Eine Massnahme jagt die andere, an manchen Tagen gibt es auch mehrere Abmahnungen, Kenner sprechen dann von “Serienabmahnungen”. Auch das Landesarbeitsgericht Köln hatte einen solchen Fall zu bewerten. Die Beklagte aus der KfZ-Branche hatte einem leitenden Mitarbeiter innerhalb von zwei Tagen …

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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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LAG Köln: Schnellere Verfahren bei den Arbeitsgerichten im Bezirk Köln

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit einer Presseerklärung vom heutigen Tage mitgeteilt, dass sich die Verfahrensdauer im Bezirk des LAG Köln im Jahr 2006 verkürzt hat.

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Veröffentlicht am: 29. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Schlampiges Brancheninfo rettet Kündigungsschutzklage – LAG Köln zur nachträglichen Klagezulassung

Das LAG Köln hat mit seinem Beschluss vom 12.04.2006 – 14 Ta 133/06 – eine Kündigungschutzklage, die durch den Arbeitnehmer zunächst an eine veraltete Adresse des zuständigen Arbeitsgerichtes geschickt und dann erst nach Ablauf der Klagefrist unter der richtigen Anschrift einging, nachträglich zugelassen.

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Veröffentlicht am: 28. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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