Kündigungsschreiben im Postfach: besser einmal pro Woche leeren
Denn: ein Kündigungsschreiben geht bei Einlegung in das von einem Arbeitnehmer angemietete Postfach jedenfalls nach Ablauf der Leerungsfrist zu, die im Postfachvertrag üblicherweise festgelegt ist, so das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 04.12.2006 – 14 Sa 873/06). Die wegen einer verbotswidrigen Privatnutzung des Internets gekündigte schwerbehinderte Arbeitnehmerin
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Veröffentlicht am: 21. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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