LAG Köln

LAG Köln: Abgefahrene Reifen können Kündigung eines Fernfahrers rechtfertigen

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit seinem Berufungsurteil vom 04.09.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 14 Sa 635/06) eine Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen abgefahrener Reifen für rechtswirksam angesehen und die Berufung des klagenden Fernfahrers gegen das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Köln zurückgewiesen.

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Veröffentlicht am: 1. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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Tarifliche Unkündbarkeit schützt bei Umstrukturierung vor betriebsbedingter Kündigung

Eine außerordentliche betriebsbedingte Beendigungskündigung wegen Umstrukturierung ist nach § 55 Abs. 1 und 2 BAT nicht möglich. Eine Umstrukturierung ist kein „Extremfall“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der ausnahmsweise auch die betriebsbedingte Kündigung eines tariflich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers erlauben würde, so das Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 16.06.2006 – Aktenzeichen 4 Sa 74/06. Michael …

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Veröffentlicht am: 28. August, 2006 von RA Felser
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Anderer Ansicht nur: Ihre Rechtsschutzversicherung. Gehaltsprozess muss bei Kündigung nicht ausgesetzt werden

Der Folgerechtsstreit über die Klage auf Arbeitsentgelt wegen Annahmeverzugslohn ist bei noch anhängigem Kündigungsschutzverfahren regelmäßig nicht nach § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit des Kündigungsschutzverfahrens auszusetzen. Das folgt aus der besonderen Bedeutung des Beschleunigungsgrundsatzes im arbeitsgerichtlichen Verfahren, so das Landesarbeitsgericht Köln, 4 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 28. August, 2006 von RA Felser
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Kündigungsverbot nach § 613 Abs. 4 BGB – Auftragsvergabe für Molkereilagerbetrieb

Nach Ansicht des Landesarbeitsgericht Köln stellt die Übernahme des Lagerbetriebs einer Molkerei durch ein anderes Unternehmen einen Betriebsübergang und keine Betriebsstilllegung dar. Eine Kündigung ist deshalb rechtswidrig, weil

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Veröffentlicht am: 28. August, 2006 von RA Felser
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LAG Köln zu § 613 a BGB: Taxi ist kein Betrieb und auch kein Betriebsteil

Nach § 613 a BGB liegt ein Betriebsübergang vor bei der Übernahme eines Betriebs oder eines Betriebsteils. Noch kleinere Teile eines Betriebs, denen die notwendige Selbstständigkeit fehlt, lösen dagegen die Folgen des § 613 a BGB nicht aus. Logisch, der Kauf eines Aktenordners verpflichtet also nicht zur Übernahme der Mitarbeiter eines Unternehmens. Streit gibt es …

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Veröffentlicht am: 24. August, 2006 von RA Felser
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