LAG Köln: Abgefahrene Reifen können Kündigung eines Fernfahrers rechtfertigen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit seinem Berufungsurteil vom 04.09.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 14 Sa 635/06) eine Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen abgefahrener Reifen für rechtswirksam angesehen und die Berufung des klagenden Fernfahrers gegen das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Köln zurückgewiesen.
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Veröffentlicht am: 1. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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