Sind Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeiten nach dem BAT anzurechnen?
Diese Frage hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses (gerichtliches Aktenzeichen: 6 AZR 746/06) zu entscheiden. Der 6. Senat ist der Klägerin gefolgt und hat die Beschäftigungszeiten mit seinem Urteil von heutigen Tage anerkannt. Hintergrund dieses Verfahrens war folgender Fall:
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Veröffentlicht am: 25. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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