LAG-Urteil

Sind Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeiten nach dem BAT anzurechnen?

Diese Frage hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses (gerichtliches Aktenzeichen: 6 AZR 746/06) zu entscheiden. Der 6. Senat ist der Klägerin gefolgt und hat die Beschäftigungszeiten mit seinem Urteil von heutigen Tage anerkannt. Hintergrund dieses Verfahrens war folgender Fall:

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Veröffentlicht am: 25. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Bundesarbeitsgericht entscheidet über Vergütung eines Lehrers mit ausländischer Ausbildung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: 4 AZR 225/06) die Klage eines Lehrers auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe IIa BAT abgewiesen und damit das Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (gerichtliches Aktenzeichen: 12 Sa 1882/04 E) bestätigt.

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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG: Erfolgsquote 2006 erneut deutlich gestiegen

Galt früher die erfolgreiche Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein zurückweisendes Urteil oder einen abweisenden Beschluß eines Landesarbeitsgerichts als ausserordentliche Gunstbezeugung der Glücksgöttin Fortuna, mit der auf jeder Tagung geprahlt werden konnte (Erfolgsquote 2004: 3,7 %), scheint das Anhörungsrügengesetz Wirkung zu zeigen: Die Erfolgsquote stiegt 2005 auf 7,4 % und 2006 weiter auf 9 %, so …

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Veröffentlicht am: 14. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Sport & Recht: Die nächste Episode im Fall “Ingo Steuer”…

Wenn Werner Schneyder heute noch das seinerzeit sehr beliebte „Das ausgefallene Sportstudio“ moderieren würde, käme er wohl nicht umhin im Rückblick für dieses Jahr auch die zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Bereich des Sport kritisch und auch spöttisch unter die Lupe zu nehmen. Wer und welche Anliegen aus Welt der angeblich schönsten Nebensache der Welt …

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Veröffentlicht am: 22. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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Vergleich der betrieblichen Verhältnisse mit einem Konzentrationslager kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit seinem Urteil vom 29.08.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 6 Sa 72/06) entschieden, dass der Vergleich der betrieblichen Verhältnisse beim Arbeitgeber mit dem NS-Terrorsystem und mit den in Konzentrationslagern begangenen Verbrechen einen wichtigen Grund für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers darstellen kann.

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Veröffentlicht am: 5. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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