Höhere Arbeitszeit im Arbeitsvertrag ist keine falsche Eingruppierung
so das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluss vom 28.06.2006 (Aktenzeichen 10 ABR 42/05). Gleichlautend mit den Vorinstanzen gab das BAG dem Arbeitgeber, einem Krankenhaus recht, der die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragt hatte. Der Betriebsrat, der nach § 99 BetrVG bei der Eingruppierung mitzubestimmen hat, hatte dieser wiedersprochen, weil der Arbeitgeber die …
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Veröffentlicht am: 1. Juli, 2006 von RA Felser
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