Kündigung von Low Performern
Bei der Kündigung von sog. „Low Performern“ (das können auch „High Potentials“ sein …) unterscheidet das Bundesarbeitsgericht zwischen quantitativen Minderleistungen (BAG, Urteil vom 11.12.2003 – 2 AZR 667/02 – BAGE 109, 87, zu B I 2 d der Gründe) und qualitativen Minderleistungen (BAG, Urteil vom 17.1.2008, 2 AZR 536/06). Bei Unterschreitungen der Arbeitsmenge (Quantität) geht …
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Veröffentlicht am: 13. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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Betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit? Möglich, aber nur wenn Beschäftigungsbedarf auf Dauer entfällt. Eine Ungewissheit wie es weitergeht alleine reicht nicht aus. 



