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Kündigung schreiben

da geht man lieber auf Nummer sicher und zum Fachanwalt, teurer wird ein Fehler. Dann verlängert sich der Vertrag mit dem Fitnessstudio, Pay-TV Anbieter oder der Zeitung. Oder man muß Gehalt nachzahlen oder kann den neuen Job nicht antreten. Wenn gerade

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Veröffentlicht am: 31. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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BAG zur Kündigung, Schriftform und Probezeit

Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.01.2008, Az.: 6 AZR 519/07) war mal wieder mit Fragen zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung befasst. Insbesondere setzte sich das Gericht mit dem Schriftformerfordernis und der erleichterten Kündigung in der Probezeit auseinander. Das Schriftformerfordernis ist nur gewahrt,

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Veröffentlicht am: 24. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigung von Low Performern

tja, so heissen heutzutage leistungsschwache Beschäftigte und mancher Manager möchte sie loswerden. Das Bundesarbeitsgericht hat sich heute (BAG, Urteil vom 17.01.2008 – Aktenzeichen 2 AZR 536/06) mit der Kündigung eines „Low Performers“ befaßt und die Pressemitteilung entsprechend mit „Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern“ betitelt. Das Bundesarbeitsgericht löst die Problematik geschickt durch eine Beweislastregelung. Kann er nicht, …

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Veröffentlicht am: 17. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung nur als allerletzte Möglichkeit

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Az.: 6 Sa 37/07) hatte sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung zu befassen. Es ging um einen Auslieferungsfahrer, der vom Arbeitgeber entlassen wurde, weil er angeblich langsamer war, als die anderen Fahrer. Das Gericht bestätigte zunächst, dass Kündigungen wegen schwacher Arbeitsleistung grundsätzlich möglich bleiben. Nach Auffassung der Richter …

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Veröffentlicht am: 10. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Abmahnung oder Kündigung. Entweder oder.

Beides zusammen geht nicht, jedenfalls nicht für einen einzigen Verstoß. Mahnt der Arbeitgeber deswegen ab, kann er nicht anschliessend auch noch deswegen kündigen. Das sicherte einem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz, der in der Wartezeit erst eine Abmahnung und kurz darauf die Kündigung bekam. In der Wartezeit gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht; deswegen ist gegen solche Kündigungen gerichtlich …

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Veröffentlicht am: 13. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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