LAG: Blaumachen ist doch keine fristlose Kündigung
Ein Arbeitnehmer war nach der Mittagspause nicht an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt; und am nächsten Tag war er ohne Angabe von Gründen ebenfalls der Arbeit ferngeblieben. Der Arbeitgeber teilte dem Arbeitnehmer mit, dass er dessen fristlose Kündigung annehme und sie bestätige. Der Mann klagte
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Veröffentlicht am: 3. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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