OVG Münster: Viagra & Co. dürfen nicht grundsätzlich von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen werden
Arbeitnehmer sind regelmäßig gesetzlich versichert. Die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen ergeben sich aus deren Katalogen. Arbeitnehmer, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, können sich privat versichern.
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Veröffentlicht am: 3. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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