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LAG Düsseldorf: Betriebsübergang von Siemens auf BenQ

Wir hatten bereits berichtet, dass das LAG Düsseldorf über die Berufungen gegen die Urteile des ArbG Wesel zur Frage der Wirksamkeit der Übergänge von Arbeitsverhältnissen von Siemens auf BenQ entscheiden wird. Das LAG hat nun entschieden,

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Veröffentlicht am: 29. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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Siemens Benq: LAG Düsseldorf entscheidet

noch im April über den Widerspruch einiger Mitarbeiter gegen den Betriebsübergang von Siemens auf Benq. Siemens ist der Ansicht, der Widerspruch sei nicht fristgerecht erfolgt und ausserdem verwirkt, die Arbeitnehmer meinen, das Unterrichtungsschreiben von Siemens sei nicht ordnungsgemäß und könne daher die Widerspruchsfrist nicht auslösen. Die bisherige Rechtsprechung

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Veröffentlicht am: 28. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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BAG: Keine Verwirkung des Widerspruchs in Sachen Agfa Photo

Heute hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.03.2008 – 8 AZR 457/07 u.a.) entschieden, dass die Widersprüche der Arbeitnehmer gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisses von der Agfa Gevaert AG auf die später insolvente Agfa Photo GmbH gemäß § 613 a BGB nicht verwirkt sind, sondern die Arbeitsverhältnisse dadurch mit der Agfa Gevaert AG trotz des Betriebsübergangs …

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Veröffentlicht am: 20. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Betriebsübergang: Hin und Her beim Widerspruchsrecht

Erlischt der bisherige Betriebsinhaber und tritt der neue Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in die Arbeitsverhältnisse ein, so besteht kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 6 BGB, da das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen erloschenen Arbeitgeber nicht fortgesetzt werden kann. Damit hatte der Kläger vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 21.02.2008 – Aktenzeichen 8 AZR …

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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Betriebsübergang: Sperrzeit bei Widerspruch

Wer einem Betriebsübergang unüberlegt widerspricht und anschliessend die betriebsbedingte Kündigung erhält, muss mit einer Sperrzeit der Arbeitsagentur rechnen.  Das gilt jedenfalls dann, wenn der Widerspruch nicht begründet wurde, so das Landessozialgericht

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Veröffentlicht am: 11. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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