Unterhalt: Konfirmationskosten sind kein unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf
Der BGH (Aktenzeichen XII ZR 4/04) hat im Jahr 2006 entschieden, dass Kosten für eine Konfirmation keinen unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf darstellen und daher nicht zusätzlich zu dem laufenden Kindesunterhalt geltend gemacht werden können.
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Veröffentlicht am: 24. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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