BGH: SMS Auskunftsanspruch des Verbrauchers
Wer hat sie noch nicht bekommen? Unverlangte SMS mit verlockenden Versprechungen, Werbungen oder der Mitteilung eines heißen Flirts oder gar persönlich hinterlegter Nachrichten und Bilder. Bisher war es nur Verbraucherschutzverbänden möglich, Auskunft über die dahinterstehenden Betreiber zu erhalten. Um diese zivilrechtlich in Anspruch nehmen zu können, benötigt man schließlich diese Angaben. Der BGH (Urteil vom …
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Veröffentlicht am: 20. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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