Benachteiligungsverbot: Freigestelltes Personalratsmitglied muss vor Beförderung nicht immer eine Erprobung machen
so das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 21.09.2006 unter dem Aktenzeichen 2 C 13/05. Nach Ansicht des BVerwG würde es gegen das Benachteiligungsverbot gemäss § 107 BPersVG verstossen, wenn man von freigestellten Personalratsmitgliedern, die sich bei der Bestenauslese durchgesetzt haben, vor Übernahme einer Beförderungsstelle stets eine Bewährung durch eine Erprobung fordern würde. Die Freistellung würde …
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Veröffentlicht am: 25. September, 2006 von RA Felser
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