Disziplinarrecht: Bundeswehr keine Laienschauspieltruppe
Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat im Urteil vom 26. 09.2006, einen Bataillonskommandeur der Bundeswehr wegen eines Dienstvergehens zur Abgabe eines Zehntels seiner monatlichen Dienstbezüge für die Dauer eines Jahres verurteilt und mit einem Beförderungsverbot der gleichen Dauer belegt, weil dieser als Vorsitzender eines privatrechtlichen Vereins ihm unterstellten Soldaten befahl,
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Veröffentlicht am: 18. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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