BGH stärkt Rechte des Käufers eines Gebrauchtswagens bei Täuschung
Mit dem kürzlich erschienenen Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07.06.2006 – Aktenzeichen VIII ZR 209/05 – bestätigt der achte Zivilsenat zum einen die bisherige Rechtsprechung, die bei Zusicherung der Unfallfreiheit „ins Blaue hinein“ Arglist bejaht und nimmt Stellung zu der Frage, ob der Käufer des Gebrauchtwagens in einem solchen Falle auf die Nachlieferung durch Lieferung einer …
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Veröffentlicht am: 26. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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