BGH: “Übererlös” nur für Leasinggeber
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31.10.2007 – VIII ZR 278/05 – entschieden, dass ein Leasingnehmer nach einem Unfall nicht die Herausgabe des Gewinns verlangen kann, den das Leasing-Unternehmen aus Versicherungsleistungen erzielt.
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Veröffentlicht am: 7. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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