Unfallersatztarif:Autovermieter muss Unfallgeschädigten auf Probleme hinweisen
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied mit Urteil vom 28.06.2006 – Aktenzeichen XII ZR 50/04 -, dass der Autovermieter, der einem durch Verkehrsunfall Geschädigten einen Mietwagen zu dem gegenüber dem Normaltarif deutlich teureren Unfallersatztarif vermietet, den Geschädigten darüber aufklären muss, dass wegen der Höhe des angebotenen Tarifs die Möglichkeit bestehe, dass die hinter dem Unfallverursacher …
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Veröffentlicht am: 9. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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