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Fussball-WM und ZPO: Fussballspiel als erheblicher Verlegungsgrund nach § 227 ZPO

In den KAV-Mitteilungen des Kölner Anwaltvereins (Ausgabe 4, September 2006, S. 35) war ein von Herrn Kollegen RA Michael Göres mitgeteilter Beschluss des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal abgedruckt, der sowohl formell gründlich als auch materiell absolut zutreffend ist. Das AG Hohenstein-Ernstthal hatte einem Verlegungsantrag des Anwaltes der zu scheidenden Ehemannes zugestimmt, der damit begründet wurde, dass der …

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Veröffentlicht am: 3. Oktober, 2006 von RA Felser
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