BGH – Urteil zur Tierhaltung in Mietwohnungen
Der BGH (Az.: VIII ZR 340/06) hatte sich heute mit der Frage der Wirksamkeit einer Mietvertragsklausel zu befassen, die die Haltung von Tieren betrifft. Die Klausel bestimmte, dass „jede Tierhaltung insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, der Zustimmung des Vermieters bedürfe“. Der Mieter bat den Vermieter um Zustimmung zur Haltung …
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Veröffentlicht am: 14. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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