Eigenbedarfskündigung: Vermieter muss nur bis zum Ende der Kündigungsfrist Alternativen anbieten
Spricht der Vermieter die Eigenbedarfskündigung aus und wird eine Alternativwohnung frei, so muss der Vermieter diese dem Mieter anbieten. Dies entschied kürzlich der BGH (VIII ZR 292/07). Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Wohnung in der Kündigungsfrist frei wird. Im entschiedenen Fall hatte der Mieter bereits geräumt,
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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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