Dresscode: Wer soll das bezahlen? Einigungsstelle für Kosten für Dienstkleidung nicht zuständig
so das Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschluss vom 13.02.2007 – 1 ABR 18/06). Der Betriebsrat eines Spielcasinos hatte den Spruch einer Einigungsstelle angefochten, weil diese zwar die Einführung von einheitlicher Personalkleidung (dunkle Anzüge für die Herren bzw. dunkle Kostüme für die Damen) beschlossen hatte, aber zur Frage geschwiegen hat, wer die Kosten für die schicken Klamotten 5 …
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Veröffentlicht am: 13. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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