Beamtenrecht: Dem Kaiser zu dienen, ist nicht mit Staatsdienst zu verwechseln – Entscheidung im Disziplinarverfahren in der Knöllchen-Affäre um Franz Beckenbauer
Beamte unterliegen zahlreichen Pflichten. Damit aber nicht genug, denn der Verstoß gegen dienstliche Pflichten bzw. sonstiges Fehlverhalten kann für den Beamten gleich in doppelter Hinsicht zu unangenehmen Konsequenzen führen: Er kann sich Sanktionen nach dem Strafrecht ausgesetzt sehen, die für ihn aufgrund seiner Eigenschaft als Amtsträger drastischer ausfallen können als für den Normalbürger. § 340 …
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Veröffentlicht am: 17. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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