Keine Altersdiskriminierung nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) durch Altersgrenze “68″
sieht das Niedersächsiche Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 13.09.2006 – 12 ME 275/06, Volltext). Die Antragstellerin hatte geltend gemacht, die in § 24 e Abs. 6 Satz 2 LuftVZO für die Verlängerung einer Anerkennung als flugmedizinischer Sachverständiger vorgesehene starre Altergrenze von 68 Jahren sei eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters im Sinne der Bestimmungen der Richtlinie 2000/78/EG …
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Veröffentlicht am: 4. Oktober, 2006 von RA Felser
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In der Beilage „FR-Plus“ der Frankfurter Rundschau vom 15.09.2006 beantwortet der Juracity Experte Rechtsanwalt Michael Felser eine Leseranfrage: NACHGEFRAGT – Kündigung in Elternzeit Ich war im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Zum Ende meiner Elternzeit 



