Bei Skiunfall haftet der von oben kommende Skifahrer allein
So entschied das Landgericht Ravensburg mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 23.03.2006 – Aktenzeichen 4 O 185/05 – und bestätigte die bisherige Rechtsprechung, dass der hintere Skifahrer im Falle eines Zusammenstoßes die Alleinschuld trage. Im hier entschiedenen Fall befuhr der klagende ehemalige Skirennläufer am linken Rand des Hanges. Als er beabsichigte, in einen rechts …
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Veröffentlicht am: 5. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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