Flughafen München kündigt Mitarbeitern wegen Teilnahme an Warnstreik
Tarifkonflikte werden zunehmend schärfer ausgetragen, nicht nur bei Bahn und in den Kitas. Weil die Arbeitnehmer an einem Warnstreik teilgenommen haben, hat die Betreibergesellschaft des Münchner Flughafens vier Arbeitnehmern fristlos wegen der Streikteilnahme gekündigt. Ausserdem erhalten drei weitere Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz, darunter
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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Man liest es in Presseportalen als Frage zum Streikverbot des Arbeitsgerichts Hamburg – und das Arbeitsgericht Kiel glaubt sogar selbst daran*: Haben einstweilige Verfügungen der Arbeitsgerichte bei Streiks wie dem Kita-Streik bundesweite Bedeutung? Nein, natürlich nicht, denn 5 / 5 ( 1 vote ) 



