AG München: Schunkeln ja; aber bitte mit Vorsicht !
Alljährlich im September begibt sich der Münchener gemeinsam mit zahllosen Touristen aus allen Herren Ländern auf die Wies’n um dort in Bierzelten bayerische Gemütlichkeit und Bierseeligkeit zu erleben. In den Zelten geht es bekanntlich hoch her und so mancher kommt zu Fall. Einen solchen Fall vom letzten Fest hatte jetzt ausgerechnet das Amtsgericht München (Az.: …
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Veröffentlicht am: 19. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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