Discounter haftet für Schnittverletzungen
Der Bundesgerichtshof sprach mit Urteil vom 28.03.2006 dem Kläger, der sich bei der Reinigung der vom beklagten Discounter neu erworbenen Tapetenkleistermaschine Schnittverletzungen zugezogen hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 € zu. Damit bestätigte der BGH die vorinstanzlich ergangene Entscheidung des Landgerichts und wies die Revision des beklagten Discounter zurück. Dabei führt der BGH aus, …
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Veröffentlicht am: 30. März, 2006 von RA Michael W. Felser
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