BGH legt die Frage der Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung dem EuGH vor
Von Verbaucherverbänden war mit Spannung das für den 16.08.2006 angekündigte Urteil des Bundesgerichtshofes erwartet, mit welchem der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat zu der interessanten Frage Stellung nehmen sollte, ob dem Verkäufer bei Ersatzlieferung aufgrund Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes einen Anspruch auf Vergütung für die Nutzung zustehe. Dabei hatte eine Kundin bei einem …
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Veröffentlicht am: 17. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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