Vergleichsvorschlag im Damensattelfall: Damensattel ist keine Notrutsche und auch kein Rodeosattel!
Das bayerische Amtsgericht war schon immer innovativ und unkonventionell. Auch das Amtsgericht München zeigt durch seine Pressemitteilung aus einem laufenden Verfahren, dass Gerichte nicht nur richten, sondern auch schlichten. Folgendes war passiert: Die Klägerin, eine Reiterin kaufte bei der beklagten Firma einen Damensattel. Ein solcher muss naturgemäß gut sitzen, damit Sattel und nur wenig später …
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Veröffentlicht am: 26. September, 2006 von RA Felser
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